Befreiung vom Unterricht - Nur im Ausnahmefall!
Nur in wichtigen Ausnahmefällen kann die Schulleitung Unterrichtsbefreiungen genehmigen. In solchen besonderen Fällen (z. B. bei Facharztterminen, plötzlichem Unfall in der Familie, bei einem Trauerfall etc.) erteilt die Schulleitung die erforderliche Erlaubnis. Geben Sie dazu bitte einen formlosen schriftlichen Antrag im Sekretariat ab.