Befreiung vom Unterricht - Nur im Ausnahmefall!

Nur in wichtigen Ausnahmefällen kann die Schulleitung Unterrichtsbefreiungen nach vorherigem schriftlichem Antrag genehmigen. In solchen besonderen Fällen (z. B. bei Facharztterminen, plötz­lichem Unfall in der Familie, bei einem Trauerfall etc.) erteilt die Schulleitung die erforderliche Erlaubnis. Anträge können im Sekretariat abgeholt werden.

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