Befreiung vom Unterricht - Nur im Ausnahmefall!
Nur in wichtigen Ausnahmefällen kann die Schulleitung Unterrichtsbefreiungen nach vorherigem schriftlichem Antrag genehmigen. In solchen besonderen Fällen (z. B. bei Facharztterminen, plötzlichem Unfall in der Familie, bei einem Trauerfall etc.) erteilt die Schulleitung die erforderliche Erlaubnis. Anträge können im Sekretariat abgeholt werden.